Klärung Eingliederungsfähigkeit
Das ZBA führt beruflich-medizinische Abklärungen als spezialisierte Institution für Menschen mit Hirnverletzungen und neurologischen Erkrankungen durch. Mit praxisbezogenen Aufträgen und unter interdisziplinärer Zusammenarbeit (Neuropsychologie, Medizin, Ergonomie) wird die Verwertbarkeit der vorhandenen (Rest-)Eingliederungsfähigkeit in der Praxis überprüft und beurteilt. Voraussetzung ist eine Belastbarkeit für eine 5-Tage-Woche mit einer Präsenzzeit von mind. vier Stunden täglich.
Beruflich-medizinische Abklärung
Massgebend für die Beurteilung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit ist insbesondere der Entwicklungsprozess während der Massnahme. Während der beruflich-medizinischen Abklärung erfolgt eine neurologische Einschätzung durch eine Fachärztin/Facharzt.
In der Regel dauert eine beruflich-medizinische Abklärung drei Monate und ist bei Bedarf verlängerbar.